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Plattform-Richtlinien

Richtlinien

Version 1.0 (Entwurf) · Stand: Juli 2026. Diese Richtlinien konkretisieren die AGB und legen fest, welche Waren, Dienstleistungen und Inhalte auf Happyswap zulässig sind.

1. Richtlinie über verbotene Waren und Dienstleistungen

Kapitel 1 – Allgemeine Grundsätze

§ 1 Zweck dieser Richtlinie

(1) Diese Richtlinie konkretisiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen von Happyswap.

(2) Sie legt verbindlich fest, welche Waren, Dienstleistungen und Inhalte auf der Plattform angeboten, gesucht, beworben oder vermittelt werden dürfen oder unzulässig sind.

(3) Ziel dieser Richtlinie ist insbesondere:

§ 2 Allgemeiner Zulässigkeitsgrundsatz

(1) Auf Happyswap dürfen ausschließlich Waren und Dienstleistungen angeboten werden, deren Angebot, Bewerbung, Besitz, Erwerb oder Vertrieb nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

(2) Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Veröffentlichung eines Inserats zu prüfen, ob der angebotene Gegenstand oder die angebotene Dienstleistung rechtmäßig angeboten werden darf.

(3) Die Veröffentlichung eines Inserats auf Happyswap stellt keine Bestätigung oder Genehmigung der rechtlichen Zulässigkeit des Angebots dar.

§ 3 Allgemeine Verbote

Unzulässig sind insbesondere Angebote, Gesuche oder Inhalte,

Kapitel 2 – Absolut verbotene Waren und Dienstleistungen

§ 4 Verbotene Kategorien

Untersagt sind insbesondere:

A. Menschen

B. Tiere

Nicht zulässig sind insbesondere:

C. Waffen

Unzulässig sind insbesondere:

D. Betäubungsmittel und Drogen

Nicht zulässig sind insbesondere:

E. Gefälschte Waren

Nicht angeboten werden dürfen:

F. Gestohlene oder rechtswidrig erlangte Gegenstände

Verboten sind insbesondere:

G. Rechtswidrige digitale Inhalte

Nicht zulässig sind insbesondere:

H. Extremistische und strafbare Inhalte

Untersagt sind insbesondere:

§ 5 Vorbehalt weiterer Verbote

(1) Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.

(2) Happyswap kann weitere Waren oder Dienstleistungen untersagen, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen, insbesondere:

(3) Solche Änderungen erfolgen transparent und unter Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 6 Maßnahmen bei Verstößen

(1) Verstöße gegen diese Richtlinie können Maßnahmen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich ziehen.

(2) Je nach Schwere des Verstoßes können insbesondere erfolgen:

(3) Das Compliance-Verfahren richtet sich nach Kapitel 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Kapitel 3 – Eingeschränkt zulässige Waren und Dienstleistungen (verschärfte Fassung)

§ 7 Arzneimittel, Medizinprodukte und Gesundheitsprodukte

(1) Der Vertrieb, die Bewerbung oder Vermittlung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder vergleichbaren Gesundheitsprodukten ist auf Happyswap ausschließlich zulässig, soweit dies nach sämtlichen auf den Anbieter anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich erlaubt ist.

(2) Der Anbieter trägt die alleinige Verantwortung dafür, sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen vor Veröffentlichung des Inserats zu prüfen und dauerhaft einzuhalten.

(3) Happyswap kann jederzeit Nachweise über die Berechtigung zum Vertrieb, die Herkunft, Echtheit oder Verkehrsfähigkeit eines Produktes verlangen.

(4) Bis zur vollständigen Prüfung kann Happyswap Inserate ohne Vorankündigung vorläufig deaktivieren oder deren Sichtbarkeit einschränken.

(5) Nicht zulässig sind insbesondere:

§ 8 Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel

(1) Lebensmittel dürfen ausschließlich angeboten werden, wenn ihre Herstellung, Lagerung, Kennzeichnung und ihr Vertrieb den anwendbaren lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.

(2) Anbieter sind verpflichtet, sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Happyswap kann jederzeit Nachweise zur Herkunft, Verkehrsfähigkeit oder Echtheit verlangen.

(4) Nicht zulässig sind insbesondere:

§ 9 Alkohol-, Tabak- und vergleichbare Erzeugnisse

(1) Happyswap behält sich vor, Angebote dieser Produktgruppen vollständig auszuschließen oder nur unter besonderen Voraussetzungen zuzulassen.

(2) Soweit solche Angebote zugelassen werden, kann Happyswap insbesondere verlangen:

(3) Ein Anspruch auf Veröffentlichung entsprechender Inserate besteht nicht.

§ 10 Chemikalien und Gefahrstoffe

(1) Angebote über Stoffe mit Gefahrenpotenzial unterliegen einer erhöhten Prüfung.

(2) Happyswap kann Angebote bereits bei begründeten Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit oder Sicherheit vorläufig deaktivieren.

(3) Nicht zulässig sind insbesondere Stoffe, deren Besitz, Erwerb, Transport oder Vertrieb gesetzlichen Beschränkungen unterliegt und deren rechtmäßiger Vertrieb nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

§ 11 Fahrzeuge und zulassungspflichtige Gegenstände

(1) Anbieter sind verpflichtet, sämtliche für die Identifizierung wesentlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Happyswap kann Nachweise insbesondere verlangen über:

(3) Bestehen konkrete Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Angebots, kann Happyswap dieses bis zur vollständigen Klärung deaktivieren.

§ 12 Digitale Güter

(1) Digitale Inhalte dürfen ausschließlich angeboten werden, wenn sämtliche hierfür erforderlichen Nutzungs- oder Verwertungsrechte bestehen.

(2) Happyswap kann geeignete Nachweise über Lizenzierung oder Berechtigung verlangen.

(3) Angebote mit unklarer oder nicht nachgewiesener Rechtekette können entfernt werden.

§ 13 Gutscheine und Tickets

(1) Anbieter müssen sicherstellen, dass Gutscheine oder Tickets übertragbar sind und keine Rechte Dritter verletzen.

(2) Happyswap kann Nachweise über Echtheit, Erwerb und Gültigkeit verlangen.

(3) Angebote mit begründeten Zweifeln an ihrer Echtheit oder Rechtmäßigkeit können bis zur Klärung deaktiviert werden.

§ 14 Finanzprodukte und digitale Vermögenswerte

(1) Happyswap verfolgt bei Angeboten mit erhöhtem Betrugs- oder Geldwäscherisiko einen erweiterten Prüfungsmaßstab.

(2) Happyswap kann solche Angebote jederzeit einer zusätzlichen Identitäts-, Herkunfts- oder Plausibilitätsprüfung unterziehen.

(3) Angebote, bei denen begründete Anhaltspunkte für Betrug, Geldwäsche, unerlaubte Finanzdienstleistungen oder vergleichbare Risiken bestehen, können unverzüglich deaktiviert und nach Maßgabe der AGB weiter bearbeitet werden.

§ 15 Regionale und länderspezifische Beschränkungen

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche für ihn geltenden nationalen und internationalen Vorschriften einzuhalten.

(2) Happyswap kann Angebote regional sperren, einschränken oder vollständig untersagen, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder zum Schutz der Plattform erforderlich ist.

(3) Die Entscheidung über regionale Einschränkungen trifft Happyswap nach objektiven rechtlichen und sicherheitsbezogenen Kriterien.

§ 16 Erweiterte Prüf- und Mitwirkungspflichten

(1) Nutzer sind verpflichtet, bei berechtigten Prüfungen vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht mitzuwirken.

(2) Happyswap kann insbesondere folgende Nachweise verlangen:

(3) Erfolgt die Mitwirkung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann Happyswap das Angebot bis zum Abschluss der Prüfung deaktivieren oder entfernen und weitere Maßnahmen nach den AGB prüfen.

§ 17 Sofortmaßnahmen bei schwerwiegenden Verdachtsfällen

(1) Bestehen konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Richtlinie, kann Happyswap zum Schutz der Plattform und ihrer Nutzer unverzüglich vorläufige Maßnahmen treffen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

(3) Soweit rechtlich und tatsächlich möglich, wird der betroffene Nutzer über die Maßnahme informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

(4) Endgültige Maßnahmen richten sich nach dem Compliance- und Sanktionsverfahren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Anhang A – Risikoklassifizierung für Waren und Dienstleistungen

§ 1 Zweck der Risikoklassifizierung

(1) Zur Gewährleistung eines sicheren, transparenten und gesetzeskonformen Plattformbetriebs ordnet Happyswap Waren, Dienstleistungen und sonstige Inhalte internen Risikoklassen zu.

(2) Die Risikoklassifizierung dient insbesondere:

(3) Die Einstufung einer Kategorie begründet keinen Anspruch auf deren Zulassung oder Veröffentlichung.

(4) Happyswap kann Risikoklassen auf Grundlage objektiver Kriterien fortlaufend anpassen, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer Missbrauchsmuster oder erheblicher Sicherheitsrisiken.

§ 2 Risikoklasse Grün – Geringes Risiko

Diese Kategorie umfasst Waren, bei denen nach allgemeiner Erfahrung ein geringes Risiko für Rechtsverletzungen, Betrug oder Gefährdungen besteht.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Kleidung,
  • Schuhe,
  • Bücher,
  • Haushaltswaren,
  • Möbel,
  • Spielwaren,
  • Dekoartikel,
  • rechtmäßig gehandelte Sammlerstücke,
  • Sportartikel,
  • Bürobedarf.

Prüfstandard:

  • automatisierte Standardprüfung,
  • stichprobenartige Qualitätskontrollen,
  • nachträgliche Prüfung bei Meldungen.

§ 3 Risikoklasse Gelb – Erhöhtes Risiko

Diese Kategorie umfasst Angebote mit erhöhtem Betrugs- oder Missbrauchspotenzial.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Smartphones,
  • Tablets,
  • Computer,
  • Kameras,
  • Konsolen,
  • Schmuck,
  • hochwertige Uhren,
  • Edelmetalle,
  • Markenkleidung,
  • Fahrzeugteile,
  • hochpreisige Elektronik.

Prüfstandard:

  • automatisierte Risikoanalyse,
  • Plausibilitätsprüfung,
  • verstärkte Betrugserkennung,
  • KYC kann abhängig vom Einzelfall verlangt werden,
  • zusätzliche Nachweise können angefordert werden.

§ 4 Risikoklasse Orange – Hohes Risiko

Diese Kategorie umfasst Waren oder Dienstleistungen, deren Angebot regelmäßig besonderen gesetzlichen Anforderungen oder einem deutlich erhöhten Missbrauchsrisiko unterliegt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • zulässige Medizinprodukte,
  • zulässige Chemikalien,
  • zulässige Fahrzeuge,
  • hochpreisige Luxusgüter,
  • Kryptowerte oder digitale Vermögenswerte, soweit deren Angebot auf der Plattform zugelassen ist,
  • sonstige Kategorien mit erhöhtem Geldwäsche-, Betrugs- oder Sicherheitsrisiko.

Prüfstandard:

  • verpflichtende Identitätsprüfung,
  • erweiterte Dokumentenprüfung,
  • Eigentums- oder Herkunftsnachweise, soweit erforderlich,
  • gegebenenfalls manuelle Freigabe vor Veröffentlichung.

Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.

§ 5 Risikoklasse Rot – Nicht zugelassen

Diese Kategorie umfasst Waren, Dienstleistungen oder Inhalte, deren Angebot auf Happyswap ausgeschlossen ist.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Menschen,
  • lebende Tiere,
  • verbotene Waffen,
  • unzulässige Munition,
  • Sprengstoffe,
  • illegale Drogen,
  • gefälschte Waren,
  • gestohlene Gegenstände,
  • Schadsoftware,
  • gestohlene Zugangsdaten,
  • terroristische Inhalte,
  • Darstellungen sexuellen Missbrauchs,
  • sonstige Inhalte, deren Angebot gegen geltendes Recht oder diese Richtlinie verstößt.

Prüfstandard:

  • unverzügliche Deaktivierung oder Ablehnung des Angebots,
  • Einleitung des Compliance-Verfahrens nach den AGB,
  • gegebenenfalls Sicherung relevanter Informationen,
  • gegebenenfalls Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden auf gesetzlicher Grundlage.

§ 6 Dynamische Risikobewertung

(1) Happyswap kann einzelne Inserate unabhängig von ihrer allgemeinen Kategorie einer höheren Risikoklasse zuordnen, wenn objektive Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko bestehen.

(2) Kriterien können insbesondere sein:

(3) Eine Höherstufung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Risikoprüfung und stellt keine Vorverurteilung des Nutzers dar.

§ 7 Prüfgrundsätze

Jede Prüfung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

§ 8 KI-gestützte Risikobewertung

(1) Happyswap kann Verfahren künstlicher Intelligenz einsetzen, um Angebote einer Risikoklasse zuzuordnen oder Auffälligkeiten zu erkennen.

(2) KI-Systeme dienen der Unterstützung des Moderations- und Compliance-Systems.

(3) Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf Nutzerkonten oder Inserate werden nicht ausschließlich auf Grundlage automatisierter KI-Bewertungen getroffen, sondern unter Einbeziehung einer menschlichen Prüfung, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich ist.

§ 9 Steuerliche Meldepflicht (DAC7)

(1) Happyswap ist nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7) verpflichtet, Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, wenn sie im Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe getätigt oder einen Bruttoumsatz von mindestens 2.000 Euro erzielt haben.

(2) Betroffene Nutzer werden rechtzeitig aufgefordert, ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie die weiteren gesetzlich erforderlichen Angaben bereitzustellen. Ohne diese Angaben kann eine Einschränkung von Verkaufsfunktionen erfolgen.

(3) Reine Tauschgeschäfte ohne Geldfluss zwischen den Nutzern sind grundsätzlich nicht meldepflichtig.

§ 10 Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

(1) Gewinne aus dem Verkauf eines Gegenstands innerhalb eines Jahres nach dessen Anschaffung können nach § 23 EStG einkommensteuerpflichtig sein. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ausgenommen; für sonstige Wirtschaftsgüter gilt eine jährliche Freigrenze.

(2) Auch ein Tausch gilt steuerlich als Veräußerung. Wer regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, kann als gewerblich eingestuft werden; dann gelten abweichende steuerliche Regeln.

(3) Die steuerliche Bewertung und Erklärung obliegt ausschließlich dem Nutzer. Happyswap erbringt keine Steuerberatung. Im Zweifel empfehlen wir die Konsultation einer Steuerberatung.

§ 11 Kontakt & Support

(1) Support-Anliegen erreichen uns per E-Mail an support@happyswap.de oder über das Kontaktformular unter /kontakt.

(2) Anfragen werden strukturiert nach Anliegen bearbeitet: Streitfälle, Zahlungen, Probleme mit Nutzer:innen, Tausch- und Verkaufsgeschäfte, Verifizierung, technische Probleme, Datenschutz und Sonstiges.

(3) Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail an die angegebene Adresse. Bitte gib bei Streitfällen möglichst genaue Angaben (Inserats-Nummer, Nutzername, Datum) an, damit wir schnell helfen können.

Version 1.0 (Entwurf) · Stand: Juli 2026 · Happyswap